Alles über den Wertsack
Was jeder Postangehörige wissen sollte

Wertsäcke
    Den folgenden unfreiwillig komischen Text, den ich kürzlich bekam, möchte ich dir nicht vorenthalten. Als seine Quelle wurde die Süddeutsche Zeitung vom 07./08.01.1967 benannt. Sie schrieb:

"Nach der Lektüre des folgenden Textes, den wir in den Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft junger Erzieher abgedruckt fanden, wurden rege Zweifel in uns wach, ob es sich dabei in der Tat - wie behauptet - um eine amtliche Verlautbarung der Deutschen Bundespost handeln könne. Rückfragen bei der Münchner

Oberpostdirektion brachten uns indessen Gewissheit, dass hier kein Satiriker, sondern ein ernster Vorschriftenverfasser am Werke war:"

"In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe Wertsack, Wertbeutel, Versandbeutel und Wertsackpaket vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem § 49 der Allgemeinen Dienstanweisung vorzuheften:

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsacks verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.

Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.

Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.

Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk `Wertsack´ eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk `versackt´ darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit `Wertsack´ bezeichneten Wertpaketsack handelt.

Verwechslungen sind im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit `Wertsack´ bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist."